Schwerpunkte
- Förderung der Wiederaufforstung nach Waldschäden sowie
- Pflege und Nachbesserung der geförderten Kulturen

Beschreibung
Winterstürme, Dürren und Borkenkäferbefall haben im Zeitraum von 2018 bis 2023 zu Waldschäden in bisher nicht bekanntem Ausmaß geführt. Mittlerweile sind über 140.000 ha Waldfläche betroffen, die zum Großteil aktiv aufgeforstet werden müssen.
Etwa zwei Drittel der Waldfläche in Nordrhein-Westfalen liegt im Eigentum von privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern. Für viele von ihnen stellt die Bewältigung der Schäden eine enorme finanzielle Herausforderung dar. Zur Unterstützung bei der Wiederbewaldung stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Förderangebote nach Nr. 5 der FöRL Privat- und Körperschaftswald (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald) bereit. . Mit der Wiederbewaldungsprämie, der Initialbegründung und der Wiederbewaldung im Standardverband stehen drei verschiedene Förderangebote zur Verfügung. Die verschiedenen Angebote unterscheiden sich hinsichtlich der fachlichen Anforderungen, die zu erfüllen sind und der Höhe der Förderung. Je höher die Anforderungen, um so höher der mögliche Zuwendungsbetrag.
Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung, die Antragstellung zur Auszahlung und die Vorlage von Zwischennachweisen und Verwendungsnachweisen erfolgen über das Online-Portal wald.web.nrw.de. Die Anträge können durch einzelne Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer oder als Sammelantrag über einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss gestellt werden.
Akteure
- Geschäftsstelle Forst/Direkte Förderung des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Weitere Informationen
Kontakt
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster
+49 251 / 91797 – 0
info(at)wald-und-holz.nrw.de
Zuständige Ressorts der Landesregierung
- Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

