Im Rahmen der Umweltwirtschaftsstrategie werden unterschiedliche Fördermittel bereitgestellt, um den Aufbau und die Entwicklung der Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Im Folgenden sind die zentralen Maßnahmen dargestellt.
EFRE-JTF-Programm: Wettbewerb Grüne Gründungen.NRW
Mit dem Wettbewerb „Grüne Gründungen.NRW“ fördert die Landesregierung das Gründungsgeschehen speziell in der Umweltwirtschaft Nordrhein-Westfalens. Um Start-ups bei der Entwicklung neuer Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zu unterstützen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen, richtet sich dieser Förderwettbewerb auf die Entwicklung und Erprobung von Prototypen in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft. Prototypen sind erste Ausführungen eines Produktes oder Verfahrens zur Erprobung und Weiterentwicklung vor der Serienproduktion.
Antragsberechtigt sind Grüne Gründungen (Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft). Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln, Kapital und/oder Geschäftspartnerinnen und -partner zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren. Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027.
Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand von Auswahlkriterien über ein unabhängiges Auswahlgremium. Für die ersten drei Einreichungsrunden ist ein Fördervolumen von 18 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln vorgemerkt. Eine weitere Förderbekanntmachung mit weiteren Einreichungsrunden in 2024/2025 ist vorgesehen und wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
In der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme wurden aus 51 Bewerbungen neun Projekte mit insgesamt 11 Projektpartnern ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
In der zweiten Einreichungsrunde wurden aus 36 Bewerbungen sieben Projekte mit neun Projektpartnern ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
In der dritten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ wurden 77 Bewerbungen eingereicht und davon 15 Projekte zur Förderung ausgewählt.
EFRE-JTF-Programm: Wettbewerb GreenEconomy.IN.NRW
Um die grüne Transformation voranzutreiben, haben das nordrhein-westfälische Umwelt- und Verkehrsministerium sowie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium den Förderaufruf „GreenEconomy.IN.NRW“ gestartet. Insgesamt ist ein Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro aus EU- und Landesmittel für den Wettbewerb vorgemerkt. Über den Wettbewerb unterstützt das Land innovative Ideen und unternehmerische Lösungen in den Feldern Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung. Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich. Im Themenbereich Umweltwirtschaft werden Innovationen in den Blick genommen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen. Der Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt.
In der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs wurden aus 56 Bewerbungen 26 Projekte mit 98 Projektpartnern ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
In der zweiten Einreichungsrunde wurden 35 Bewerbungen eingereicht, davon wurden 15 Projekte zur Förderung empfohlen.
Die aktuelle Einreichungsrunde startet im Juli 2024 und endet am 14. Oktober 2024.
EFRE-JTF-Programm: Wettbewerb Regio.NRW
Im Sinne einer Transformativen Strukturpolitik sollen über den Wettbewerb Regio.NRW Projekte gefördert werden, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.
Der Aufruf richtet sich insbesondere an Kommunen, kommunale Einrichtungen wie kommunale Wirtschaftsförderungen und regionale Entwicklungsorganisationen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und kleine und mittlere Unternehmen.
Aufgrund der Themenoffenheit ist der Aufruf u.a. für Akteure der Umweltwirtschaft besonders attraktiv, etwa in den Themenfeldern regionale Vernetzung oder Transfer von Wissen und innovativen Technologien. Weitere inhaltliche Schwerpunkte des Aufrufs betreffen u.a. die Erhöhung der Klimaresilienz und die Umstellung der wirtschaftlichen Aktivität hin zu einer Zirkulären Wirtschaft.
In der ersten Einreichungsrunde wurden insgesamt 33 Beiträge von insgesamt 144 Projektpartnern zur Förderung empfohlen.
Die zweite Einreichungsrunde startet am 31. Oktober 2024 und endet am 31. Januar 2025.
Umweltwirtschaftsrichtlinie NRW
Mit der Umweltwirtschaftsrichtlinie soll die Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen erhöht werden. Mit Maßnahmen wie beispielsweise der Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers, der Vernetzung von Akteuren, der Förderung von Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, der Förderung von Gründungen und Start-ups, der Verbesserung des Fachkräfteangebotes sowie der Erschließung neuer Märkte sollen die ökonomischen Potenziale des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, des nachhaltigen Wirtschaftens sowie der Klimaanpassung und -resilienz für Wirtschaft und Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen nutzbar gemacht werden. Die Umweltwirtschaftsrichtlinie bildet die Rechtsgrundlage für unterschiedliche Fördermaßnahmen wie beispielsweise die Durchführung von Innovationswettbewerben im Zuge der EFRE-Förderung.