Vermiedene Treibhausgas- und Schadstoffemissionen und ökologische Wertschöpfung

Der Umweltnutzen der Umweltwirtschaft wurde erstmals im Umweltwirtschaftsbericht NRW 2022 angebotsseitig erfasst und nach Möglichkeit quantifiziert. Dabei wurden die ökologischen Wirkungen der Teilmärkte der Umweltwirtschaft identifiziert und mithilfe der aktuell verfügbaren Literatur beziffert und monetarisiert. Das Vorgehen ist dabei als explorativer Ansatz zu verstehen, da nicht alle Effekte bemessen und Wechselwirkungen betrachtet werden können (siehe „Der explorative Ansatz zur Quantifizierung und Monetarisierung der Effekte“).

Die ökologische Leistung der Umweltwirtschaft setzt sich dabei aus den vermiedenen Umweltkosten und der ökologischen Wertschöpfung zusammen. Erstere beschreibt die Leistung aus vermiedenen Treibhausgas- und Schadstoffemissionen und summiert sich für das Jahr 2023 auf rund 19,6 Mrd. Euro. Die ökologische Wertschöpfung hingegen beschreibt Leistungen, die einen direkten Nutzen stiften, wie zum Beispiel die Rückgewinnung wichtiger Ressourcen durch Recycling oder den Nutzen durch den Erhalt der natürlichen Landschaften und Artenvielfalt. Diese Leistung der Umweltwirtschaft beträgt 2023 insgesamt 9,3 Mrd. Euro.

Grundlage der Analyse bildet ein Mapping zu den ökologischen Wirkungen der Teilmärkte der Umweltwirtschaft. Es zeigt die primären und sekundären Wirkbereiche der einzelnen Marktsegmente auf. Die primären Wirkbereiche bilden dabei die direkten Umweltwirkungen ab, auf die die Produkte oder Dienstleistungen ausgerichtet sind und weshalb sie der Umweltwirtschaft zugeordnet werden (siehe „Umweltwirtschaft – ein Überblick“). Die sekundären Wirkbereiche bilden dagegen die zusätzlichen positiven Effekte ab, die die Teilmärkte auf andere Umweltbereiche über ihre primäre Wirkung hinweg haben. Beispielsweise zielen erneuerbare Energien vor allem darauf ab, fossile Energiequellen zu ersetzen und dadurch die Emissionen von Treibhausgasen zu verringern. Neben dieser primären Wirkung tragen erneuerbare Energien zusätzlich auch zu einer Verbesserung der Luftqualität bei, denn die Verbrennung von fossilen Energieträgern führt auch zu Emissionen von umweltschädlichen Luftschadstoffen. Die Kategorisierung nach primären und sekundären Wirkungen hängt dabei nicht mit der relativen Größe der Umwelteffekte zusammen, sondern richtet sich allein nach dem jeweiligen Zweck der Güter und Dienstleistungen.

Das Mapping umfasst die folgenden Wirkbereiche:

  • Klimaschutz
  • Ressourcenschutz
  • Luftreinhaltung
  • Bodenschutz
  • Gewässerschutz
  • Lärmschutz
  • Erhalt der Biodiversität
  • Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes

Der Ansatz fokussiert – ohne dabei eine Gesamtbilanz aufzustellen – auf den jeweiligen ökologischen Zweck der Umweltwirtschaftsprodukte und Dienstleistungen. Eventuelle Wechselwirkungen und negative Effekte werden nicht analysiert.