Schwerpunkte
- Förderung von privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern sowie Kommunen mit Waldeigentum bei der Durchführung forstlicher Maßnahmen
Beschreibung
Auf Grundlage des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) unterstützt des Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bund Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen bei der Bewirtschaftung ihrer Waldflächen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Forstwirtschaft insbesondere wegen ihrer Wohlfahrtswirkungen, der volkswirtschaftlichen Bedeutung und weitere wichtiger Ökosystemleistungen, wie zum Beispiel dem Klimaschutz. Die Förderung richtet sich an private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie an Kommunen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Nordrhein-Westfalen. Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Maßnahmen:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung, insbesondere Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten Beständen, Bodenschutzkalkungen und Rücken von Rundholz aus dem Bestand mit Pferden
- Durchführung von Naturschutzmaßahmen im Wald zur Unterstützung des Biotop- und Artenschutzes
- Forstwirtschaftlicher Wegebau, insbesondere Neubau, Ausbau, Befestigung und Grundinstandsetzung von Forstwirtschaftswegen
- Förderung der Geschäftsführungskosten in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen bei Neugründung, Fusion oder dem erstmaligen Einstieg in die Förderung forstlicher Dienstleistungen
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald. Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung, die Antragstellung zur Auszahlung und die Vorlage von Zwischennachweisen und Verwendungsnachweisen erfolgen über das Online-Portal wald.web.nrw.de. Die Anträge können durch einzelne Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer oder als Sammelantrag über einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss gestellt werden.

Akteure
- Geschäftsstelle Forst/Direkte Förderung des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster
+49 251 / 91797 – 0
info(at)wald-und-holz.nrw.de
Zuständige Ressorts der Landesregierung
- Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

