Der explorative Ansatz zur Quantifizierung und Monetarisierung der Effekte

Die Quantifizierung und Monetarisierung der ökologischen Effekte der Umweltwirtschaft verfolgt einen explorativen Ansatz. Für die Erstellung des NRW-Umweltwirtschaftsberichts 2024 wurde die für den letzten Bericht entwickelte Vorgehensweise übernommen.* Grundlage und Anknüpfungspunkte der Vorgehensweise zur Quantifizierung und Monetarisierung der ökologischen Effekte sind:

  • ökologische und umwelttechnische Kennzahlen zu den Effekten umweltwirtschaftlicher Aktivitäten aus der Fachliteratur,
  • Umweltkennzahlen des Landes NRW**,
  • Umweltkosten (z. B. zu vermiedenen Umwelt- oder Gesundheitsschäden) aus der Methodenkonvention des Umweltbundesamtes sowie***
  • umweltökonomische Bewertungsmethoden und -ergebnisse aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen (z. B. Zahlungsbereitschaften für den Erhalt der Biodiversität).

Außerdem wird in der quantitativen Bestimmung der Umwelteffekte unterschieden, ob die ökologischen Effekte regional (also direkt vor Ort) eintreten oder nicht eindeutig verortbar sind, da die den Effekten zugrundeliegenden umweltwirtschaftlichen Produkte, Dienstleistungen und Technologien über die Grenzen Nordrhein-Westfalens gehandelt werden.

Im ersten Fall wird zur Quantifizierung der Wirkungen der sogenannte Regionalansatz verwendet. Dabei werden die ökologischen Effekte über ein kontrafaktisches Szenario bestimmt. Das heißt, es wird unter vereinfachenden Annahmen geprüft, welche Umwelteffekte eintreten würden, wenn es die zu bewertende Leistung oder Aktivität der Umweltwirtschaft nicht geben würde. Die Differenz zwischen dem Ist- und dem kontrafaktischen Szenario wird dabei als die Umweltwirkung betrachtet. Der Regionalansatz lässt sich beispielsweise gut an der Umweltwirkung des ÖPV darstellen. So wurde der Effekt des ÖPV über die Menge der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen bestimmt, die entstehen würden, wenn der ÖPV nicht existieren würde und durch andere Verkehrsmittel ersetzt werden müsste.

Der zweite Fall betrifft Technologien und Dienstleistungen, die in die Herstellung eines finalen Produkts einfließen, das letztlich eine positive ökologische Wirkung in seiner Nutzung hat, aber nicht unbedingt in NRW genutzt wird. Zur Bestimmung des ökologischen Beitrags dieser Technologien und Leistungen wird der so genannte Wertschöpfungsansatz verwendet. Die Vorgehensweise lässt sich am Marktsegment Erneuerbare Energien veranschaulichen. Das Marktsegment umfasst Leistungen, die in Planung, Bau, Installation und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie miteinfließen. Das heißt, die NRW-Umweltwirtschaft leistet einen Beitrag zur ökologischen Wirkung der finalen Energieanlage unabhängig davon, ob die Anlage in oder außerhalb Nordrhein-Westfalens installiert und in Betrieb genommen wird. Die ökologische Wirkung erneuerbarer Energien liegt vor allem in der Vermeidung von Emissionen durch die Substitution von fossilen Energiequellen, da sie von Planung über Fertigung und Errichtung bis zum Betrieb in ihrer Gesamtbilanz grundsätzlich weniger Treibhausgas-Äquivalente und Luftschadstoffe emittieren als fossile Energiesysteme.**** Um den Beitrag der Leistungen der NRW-Umweltwirtschaft an diesen Emissionseinsparungen zu quantifizieren, wird den unterschiedlichen Komponenten des Lebenszyklus der Energieanlagen ein Einsparungseffekt zugeschrieben und anschließend mit den Wertschöpfungsaktivitäten des Teilmarkts Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung verrechnet.*****

Jede Quantifizierung und Monetarisierung der Effekte wurde fallspezifisch und nur bei geeigneter Datenlage und -verfügbarkeit durchgeführt. Die Annahmen, die den Analysen und Berechnungen zugrunde liegen, wurden auf die aktuelle Fachliteratur gestützt und vorsichtig getroffen. Verlagerungs- oder Bumerangeffekte wurden nicht betrachtet. Aus diesen Gründen können die Ergebnisse nur eine Annäherung an die tatsächlichen ökologischen Wirkungen der Umweltwirtschaft darstellen.

Da viele positive Wirkungen nicht quantifiziert werden können, ist insgesamt von einer Unterschätzung der Leistungen auszugehen.

Im Vergleich zum Umweltwirtschaftsbericht NRW 2022 fallen die Ergebnisse der ökologischen Bewertung der Umweltwirtschaft geringfügig höher aus. Dabei kommen Veränderungen in der Datenlage zum Tragen. Die Datenlage und -verfügbarkeit verändert sich stetig und die methodische Vorgehensweise ist weiterhin explorativ. Das hat zur Folge, dass in diesem Bericht umweltwirtschaftliche Leistungen und deren ökologische Wirkungen berücksichtigt werden, die zuvor nicht betrachtet wurden, wie z. B. die positiven Umweltwirkungen des Stadtgrüns in den nordrhein-westfälischen Städten.

___

*Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (2022): Umweltwirtschaftsbericht 2022, Methodenteil (30.6.2024).

**Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2024): Umweltindikatoren des Landes Nordrhein-Westfalen (30.6.2024).

***Matthey, A., Bünger, B. (2020); Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten – Kostensätze (30.6.2024).

****Umweltbundesamt (2022): Emissionsbilanz Erneuerbarer Energieträger (30.6.2024).

*****Für eine ausführlichere Erklärung siehe: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (2022): Umweltwirtschaftsbericht 2022 (30.6.2024).