Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Schwerpunkte

  • Förderung von forstlichen Dienstleistungen durch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zur Optimierung von Wirtschaftsplanung, Produktion und Biodiversität im Wald

Beschreibung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse bei der Betreuung der Waldflächen ihrer Mitglieder. Da vor allem der Klein- und Kleinstprivatwald in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert ist, sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wichtige Partner zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Privatwald. Die Förderung von forstlichen Dienstleistungen bietet den Zusammenschlüssen die Möglichkeit, den Kleinprivatwald effektiv und effizient zu bewirtschaften und trägt somit dazu bei, die übergeordneten Wirkungen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung auf größerer Fläche zu erreichen. Die Förderung erfolgt über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen“.

Gefördert werden können die folgenden Aufgaben für Mitglieder in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen:

  • Wirtschaftsplanung, etwa durch die Erstellung gemeinsamer Betriebspläne
  • biologische Produktion, zum Beispiel durch Unterstützung bei der Planung und Koordination von Maßnahmen zur Wiederaufforstung
  • technische Produktion, unter anderem durch Vorbereitung und Koordination von Hiebsmaßnahmen
  • Förderung der Biodiversität im Wald, beispielsweise durch Unterstützung bei der Durchführung von Naturschutzmaßnahmen

Die Förderung zeichnet sich durch die folgenden Kernelemente aus:

  • Die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse können die Waldflächen der Mitglieder durch ein forstfachlich qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen ihrer Wahl betreuen lassen.
  • Die Zusammenschlüsse holen selbstständig Angebote von verschiedenen Dienstleistern ein und wählen anhand unterschiedlicher Kriterien das wirtschaftlichste Angebot aus. Hierbei ist nicht allein die Höhe des Stundensatzes entscheidend. Die Verträge mit dem Dienstleister können über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren abgeschlossen werden. Entsprechend lang wird auch die Förderung gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 80% und bei Zusammenschlüssen nach dem Gemeinschaftswaldgesetz bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Antragsstellung erfolgt durch den forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei der Stabsstelle „Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung“ beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Akteure

  • Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
  • Bundesverband freiberuflicher Forstsachverständiger e.V.
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Stabstelle Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147  Münster
Tel.: 0251 91797 475
Foerderung(at)avoid-unrequested-mailswald-und-holz.nrw.de

Zuständige Ressorts der Landesregierung

  • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsfelder / Themen

Perspektivthema Klimaanpassung

Teilmärkte

Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung Energieeffizienz und Energieeinsparung Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft Umweltfreundliche Mobilität Wasserwirtschaft Minderungs- und Schutztechnologien Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft Umweltfreundliche Landwirtschaft

Weitere Maßnahmen zu diesem Thema