Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Schwerpunkte

  • Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen zur Optimierung von Wirtschaftsplanung, Produktion und Biodiversität im Wald

Beschreibung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2017 die Weichen für eine grundlegende Veränderung der Förderung forstlicher Betreuungsdienstleistungen gestellt. Statt der bisher erfolgten indirekten Förderung durch vergünstigte Betreuungsentgelte für Wald und Holz NRW erfolgt die Förderung in Zukunft ausschließlich über eine direkte Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Für die Zusammenschlüsse als Vereinigungen von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern bedeutet dies mehr Freiheit bei der Wahl des richtigen Dienstleisters für die Mitglieder und ihren Wald. Die Förderung erfolgt über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen“.

Gefördert werden können die folgenden Aufgaben für Mitglieder in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen:

  • Wirtschaftsplanung, etwa durch die Erstellung gemeinsamer Betriebspläne
  • biologische Produktion, zum Beispiel durch Unterstützung bei der Planung und Koordination von Maßnahmen zur Wiederaufforstung
  • technische Produktion, unter anderem durch Vorbereitung und Koordination von Hiebsmaßnahmen
  • Förderung der Biodiversität im Wald, beispielsweise durch Unterstützung bei der Durchführung von Naturschutzmaßnahmen

Die Förderung zeichnet sich durch die folgenden Kernelemente aus:

  • Die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse können die Waldflächen der Mitglieder durch ein forstfachlich qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen ihrer Wahl betreuen lassen.
  • Die Zusammenschlüsse holen selbstständig Angebote von verschiedenen Dienstleistern ein und wählen anhand unterschiedlicher Kriterien das wirtschaftlichste Angebot aus. Hierbei ist nicht allein die Höhe des Stundensatzes entscheidend.Die Verträge mit dem Dienstleister können über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren abgeschlossen werden. Entsprechend lang wird auch die Förderung gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 80% und bei Zusammenschlüssen nach dem Gemeinschaftswaldgesetz bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Antragsstellung erfolgt durch den forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei der Stabsstelle „Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung“ beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Akteure

  • Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
  • Bundesverband freiberuflicher Forstsachverständiger e.V.
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Stabstelle Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung
Tobias Gerbershagen
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147  Münster
+49 251 91797 475
Tobias.Gerbershagen(at)avoid-unrequested-mailswald-und-holz.nrw.de

Zuständige Ressorts der Landesregierung

  • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsfelder / Themen

Perspektivthema Klimaanpassung

Teilmärkte

Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung Energieeffizienz und Energieeinsparung Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft Umweltfreundliche Mobilität Wasserwirtschaft Minderungs- und Schutztechnologien Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft Umweltfreundliche Landwirtschaft

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