Informationsveranstaltung zur zweiten Einreichungsrunde, die am 01. Mai 2025 gestartet ist.
Termin: 04. Juni 2025, 13:00-14:30 Uhr, online
Mit dem Förderangebot unterstützt die Landesregierung Kommunen im Rheinischen Revier dabei, investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der Verletzlichkeit sowie zum Erhalt und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels umzusetzen.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
a. Entsiegelung befestigter oder (teil-)versiegelter Flächen,
b. Begrünung von Dächern oder Fassaden,
c. Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
d. Herstellung von Anlagen zur Regenwasserversickerung, -speicherung und -nutzung sowie weitere Maßnahmen zur Bewässerung von Grünflächen (nach dem „Schwammstadt-Prinzip“),
e. Herstellung von Anlagen und Systemen, die dem gezielten Ableiten oder Rückhalten von Sturzfluten dienen,
f. Errichtung von Trinkwasserbrunnen,
g. Verschattungselemente,
h. Schulhof-/Kitahof-Umgestaltung durch das Anlegen eines Schul-/Kitagartens, Anlegen von grünen Klassenzimmern, Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen,
i. Klimaangepasste Entwicklung von Fließgewässern
Eine Veranstaltung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH