05.08.2022 · Neues Förderprogramm für Hitzeaktionspläne aufgelegt – Maßnahmen sollen insbesondere ältere und geschwächte Menschen besser schützen
Das Umweltministerium verstärkt die Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels und hat deshalb ein neues Förderprogramm für Hitzeaktionspläne in den nordrhein-westfälischen Kommunen aufgelegt. „Wir erleben es auch in diesem Sommer wieder: Die Klimakrise trifft uns mit voller Wucht. Die Tage mit Temperaturen von mehr als 30, manchmal sogar 40 Grad werden in Zukunft noch mehr zunehmen“, warnte Umweltminister Oliver Krischer. „Die Hitze wird damit immer mehr zur Belastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie zum Gesundheitsrisiko insbesondere für ältere und geschwächte Menschen. Wir wollen mit dem Förderprogramm Kommunen in die Lage versetzen, sich besser auf solche Hitzeperioden vorzubereiten und damit die Auswirkungen auf die Bevölkerung zu reduzieren.“ Mit einem neuen Förderangebot unterstützt das Land ressortübergreifend ab sofort Kommunen bei der Erstellung von kommunalen Hitzeaktionsplänen. Dafür stellt das Land den Kommunen zwei Millionen Euro zur Verfügung.
In den vergangenen Jahren wurde eine Reihe hitze- und wärmebedingter Höchstwerte gebrochen. Im Jahr 2018 wurde mit 76 Sommertagen (Höchsttemperatur mindestens 25 Grad Celsius) in Nordrhein-Westfalen ein neues Maximum erreicht. Im darauffolgenden Jahr wurden am 25. Juli 2019 in Duisburg-Baerl und Tönisvorst mit Höchsttemperaturen von 41,2 Grad Celsius neue Höchstwerte in Deutschland aufgestellt. Laut Klimabericht NRW 2021 war das Jahr 2020 das wärmste in Nordrhein-Westfalen seit Messbeginn. 13 der vergangenen 20 Jahre zählten zu den wärmsten Jahren seit Aufzeichnungsbeginn. Ebenfalls evident ist die Abnahme der Zahl der Frost- und Eistage, während Sommer- und Hitzetage sowie Tropennächte immer häufiger auftraten. Nach Auswertungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat insbesondere seit den 1950er Jahren eine starke Zunahme der Hitze-Tage stattgefunden. Aktuell (1991-2020) treten durchschnittlich 36 Sommertage sowie acht heiße Tage in Nordrhein-Westfalen auf.
Hitze wird immer mehr zur Belastung für Bevölkerung
Aktuell ist bereits jeder dritte Nordrhein-Westfale von Hitze betroffen, zukünftig wird dieser Anteil deutlich steigen. „Die Folgen der Klimakrise sind in Nordrhein-Westfalen längst für Jeden und Jede sichtbar – und sie werden immer mehr zur Belastung“, sagte Minister Krischer. „Klimaanpassung ist deshalb Daseinsvorsorge.“ Das Umweltministerium wird daher das Klimaanpassungsgesetz weiterentwickeln, Vorranggebiete für Kalt- und Frischluftschneisen ausweiten, sich für den Erhalt von Freiräumen und quartiersnahen Grünflächen in Städten und Gemeinden einsetzen. Dazu zählt auch, dass die Potenziale von grüner und blauer Infrastruktur für die Klimaanpassung gefördert und Synergien in Wasserschutz, Renaturierung und Stadtplanung genutzt werden.
Hitzeaktionspläne helfen, die Auswirkungen extremer Hitze zu begrenzen, die Folgen zu minimieren und damit Erkrankungen und Sterbefälle zu verhindern. Sie beinhalten sowohl langfristige als auch kurzfristige Maßnahmen. Zu den mittelfristigen bis langfristigen Maßnahmen zählen zum Beispiel Änderungen in der Gestaltung von Städten und Gemeinden und der Umsetzung in der Bauleitplanung, Begrünung, Entsiegelung sowie Berücksichtigung des Klimawandels bei der Neuerstellung oder Dämmung von Gebäuden. Kurzfristiger können zum Beispiel Maßnahmen zur Verschattung umgesetzt werden. Aber auch Pläne für Handlungsabläufe in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder Informationen für Bürger und Bürgerinnen gehören hierzu. Das Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) berät die Kommunen bereits intensiv bei der systematischen Implementierung von Hitzeaktionsplänen zur Reduktion von hitzebedingten Gesundheitsrisiken als integrierte gesundheitsorientierte Planungsaufgabe und erarbeitet dabei gemeinsam mit den Kommunen auch Handlungsimpulse für eine klimaresiliente und gesundheitsförderliche Entwicklung der Kommunen. Nicht zuletzt sollte Hitzeaktionsplanung auch die getroffenen Maßnahmen beobachten und auswerten.
Förderfähig im Rahmen des neuen Maßnahmenprogramms ist zum einen die Erarbeitung von (modellhaften), intersektoral angelegten Hitzeaktionsplänen, die auch zielgruppenspezifisch, thematisch oder räumlich abgegrenzt sein dürfen. Zum anderen können auch Hitzeaktionsplan vorbereitende Untersuchungen, Erhebungen sowie Maßnahmen, Veranstaltungen und Kommunikationssysteme im Rahmen von Beteiligungsverfahren gefördert werden. Das Förderprogramm der Landesregierung entspricht der kürzlich vom Ärzteverband Marburger Bund und vom Umweltbundesamt geäußerten Forderung nach der Erstellung flächendeckender kommunaler Hitzeaktionspläne. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Handlungsempfehlungen der gemeinsamen Bund/Länder Ad-hoc Arbeitsgruppe "Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (GAK- BMU 2017) sowie die „Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Städte und Kommunen“ der Hochschule Fulda (2021) bei der Erstellung der Hitzeaktionspläne berücksichtigt werden. Des Weiteren müssen Kommunen, die im Rahmen des neuen Förderprogramms an der Förderung einer Maßnahme interessiert sind, bei Antragstellung die mögliche Betroffenheit durch den Klimawandel darstellen.
Weitere Informationen zum neuen Förderprogramm:
Projektanträge können ab sofort beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eingereicht werden.
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