21.11.2023 · Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen und die EU stellen bis zu 65 Millionen Euro für die Renaturierung von Fließgewässern und die Abwasserbehandlung im Rheinischen Revier zur Verfügung. Mit der Förderung sollen wassergeprägte Lebensräume wieder naturnah gestaltet und die "Blaue Infrastruktur" zukunftsfest gemacht werden.
"Mit dem Förderangebot unterstützen wir die Gewässerrenaturierung und die Verbesserung der Abwasserbehandlung. Denn das Gut Wasser ist von höchster Bedeutung für die Menschen und die Natur in der Region und damit für alle weiteren Prozesse des Strukturwandels. Ein zentraler Baustein ist daher der Aufbau einer zukunftsfesten "Blaue Infrastruktur" mit gesunden Gewässern und einer modernen Abwasserbehandlung", betont Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.
Im Zuge des Braunkohleausstiegs steht dem Rheinischen Revier ein tiefgreifender Strukturwandel bevor. Seit Generationen ist der Wasserhaushalt des Rheinischen Reviers künstlich beeinflusst: die zur Trockenhaltung und Gewährleistung der Sicherheit der Tagebaue erforderliche Absenkung des Grundwassers erreicht im nahen Umfeld der Tagebaue bis zu mehrere hundert Meter, Gewässer und wasserabhängige Lebensräume haben den Grundwasseranschluss verloren oder wurden zur Aufnahme des Sümpfungswassers künstlich ausgebaut. Bis zum Ende des Braunkohlenabbaus im Jahr 2030 ist noch eine Vielzahl an Herausforderungen zu bewältigen. Besonders die Gewässersysteme von Erft und Rur, Schwalm und Niers sind an die verändernden Gegebenheiten anzupassen. Ziel ist es, die Fließgewässer und ihre Auen wieder in einen naturnäheren Zustand zu versetzen. Gleichzeitig müssen die Einleitungen durch die Abwasserbehandlungsanlagen an die zukünftigen Abflussmengen in den Gewässern angepasst werden.
Die Förderung erfolgt über die "Förderrichtlinie zur Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)" im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. Die EU-Mittel stammen aus dem "Just Transition Fund" (JTF) und werden um Landesmittel ergänzt. Es können folgende Maßnahmen gefördert werden:
Maßnahmen an Oberflächengewässern:
Gefördert werden Maßnahmen, die der ökologischen Gewässerentwicklung dienen. Dazu zählt unter anderem der Umbau von Fließgewässern nach den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Abwassertechnische Maßnahmen:
Neben Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen werden der Bau von Retentionsbodenfilteranlagen, die Verlegung von Verbindungskanälen, Kanalleitungen und Einleitstellen sowie die weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser gefördert.
Die Förderung richtet sich je nach Förderbereich u.a. an sondergesetzliche Wasserverbände, Abwasserbeseitigungspflichtige, Anstalten des öffentlichen Rechts oder juristische Personen, Gemeinden und Gemeindeverbände.
Weitere Informationen:
Informationen und Unterlagen zu der neuen "Förderrichtlinie zur Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)"
Detaillierte Angaben zu den Fördergegenständen, Zuwendungsempfangenden sowie Informationen zum Antragsverfahren und weiteren Voraussetzungen sind folgender Internetseite zu entnehmen: https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/blaue-infrastruktur-jtf/
Zum Hintergrund
Nordrhein-Westfalen erhält von der Europäischen Union insgesamt rund 680 Millionen Euro aus dem Fonds für den gerechten Übergang "Just Transition Fund" (JTF). Damit sollen die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft abgefedert und die wirtschaftliche Umstellung in den von diesem Wandel besonders betroffenen Gebieten unterstützt werden. Als Förderangebote im Rheinischen Revier sind neben der Maßnahme Gewässerrenaturierung bereits die Aus- und Weiterbildungszentren sowie die Zukunftsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen "TransformConsult", "Transformationsexpert:in" und "TransformInvest" gestartet.
Insgesamt steht für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen im EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Mittelstandsförderung, Nachhaltigkeit, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen.
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